Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
General terms and conditions - to the english version.
1. Allgemeines
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Veranstaltungen des Landesverbandes der Volkshochschulen Sachsen-Anhalt e. V., auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
(2) Soweit in den Regelungen dieser AGB die weibliche Form verwendet wird, dient dies lediglich der sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für Beteiligte aller Geschlechter sowie für juristische Personen.
(3) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, sofern sich aus diesen AGB oder aus dem, dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, Login-Homepage des Landesverbandes). Erklärungen des Landesverbandes genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.
2. Vertragsschluss
(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
(2) Die Anmeldende ist an ihre Anmeldung für einen Zeitraum von 2 Wochen gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung in Absatz (3) entweder durch Annahmeerklärung des Landesverbandes zustande oder dadurch, dass die 2-Wochen-Frist verstreicht, ohne dass der Landesverband das Vertragsangebot abgelehnt hat.
(3) Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben, bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss beim Landesverband eingeht, abweichend von Absatz (2), einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Erfolgt diese nicht innerhalb von 3 Wochen, gilt die Anmeldung als abgelehnt.
(4) Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind, abweichend von Ziffer 2 Absatz (2), verbindlich, wenn sie innerhalb von 10 Tagen schriftlich angenommen werden.
(5) Die zeitliche Reihenfolge der Anmeldung entscheidet über die Platzvergabe.
(6) Diese Regelung berührt nicht das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften.
3. Vertragspartnerin und Teilnehmerin
(1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten ausschließlich zwischen dem Landesverband als Veranstalter und der Anmeldenden (Vertragspartnerin) begründet. Die Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmerin) begründen. Diese ist dem Landesverband namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person der Teilnehmerin bedarf der Zustimmung des Landesverbandes.
(2) Der Landesverband darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
(3) Der Landesverband ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Teilnehmerkarten bzw. Veranstaltungstickets auszugeben. In einem solchen Fall ist die Teilnehmerin verpflichtet, die Karte mitzuführen und sich auf Verlangen einer Bevollmächtigten des Landesverbandes auszuweisen. Geschieht das aus von der Teilnehmerin zu vertretenden Gründen nicht, kann die Teilnehmerin von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts entsteht.
4. Entgelt
(1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Anmeldung aktuellen Ankündigung des Landesverbandes (Internet, Programm, Aushang, Preisliste etc.).
(2) Das Entgelt wird mit der Anmeldung fällig. Eine gesonderte Zahlungsaufforderung ist nicht erforderlich. Bei Nichtannahme der Anmeldung durch den Landesverband wird das Entgelt in voller Höhe zurückerstattet.
(3) Das Entgelt muss spätestens 5 Tage nach der Anmeldung auf dem Konto des Landesverbandes eingegangen sein. Im Falle einer Anmeldung in den letzten 2 Tagen vor dem angegebenen Anmeldeschluss muss das Entgelt bis 3 Tage nach Anmeldeschluss auf dem Konto des Landesverbandes eingegangen sein. Ist das Entgelt nicht in den angegebenen Fristen eingegangen, gilt die Anmeldung als nicht angenommen. In diesem Fall übernimmt der Landesverband keine Verbindlichkeiten gegenüber Dritten für die Vertragspartnerin und behält sich das Recht vor, den Platz für anderen Interessenten freizugeben.
5. Organisatorische Änderungen
(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Dozentin durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Dozentin angekündigt wurde.
(2) Der Landesverband kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
(3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus Gründen, die der Landesverband nicht zu vertreten hat (beispielsweise wegen Erkrankung einer Dozentin), ausfallen, kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gelten die Regelungen in Absatz 6 Ziffern (2) bis (3).
6. Rücktritt und Kündigung durch den Landesverband
(1) Die Mindestzahl der Teilnehmerinnen wird in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Mangels einer solchen Angabe beträgt sie 10 Personen. Wird die Mindestzahl nicht erreicht, kann der Landesverband vom Vertrag zurücktreten, jedoch nur bis zum 5. Tag vor der Veranstaltung. Kosten entstehender Vertragspartnerin hierdurch nicht.
(2) Der Landesverband kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die der Landesverband nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfall einer Dozentin), ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartnerin unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Teilnehmerin wertlos ist.
(3) Der Landesverband wird die Vertragspartnerin über die Umstände, die sie nach Maßgabe der vorgenannten Ziffern (1) und (2) zum Rücktritt berechtigen, innerhalb von 5 Werktagen informieren und ggf. das vorab entrichtete Entgelt innerhalb einer Frist von 10 Werktagen erstatten.
(4) Wird das geschuldete Entgelt Absatz 4 (3) nicht innerhalb von 5 Tagen nach der Anmeldung entrichtet, kann der Landesverband unter Androhung des Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung setzen und sodann vom Vertrag zurücktreten. Die Vertragspartnerin schuldet in diesem Fall vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs eine Vergütung von 25,00 € bei eintägigen und 40,00 € bei mehrtägigen Veranstaltungen. Der Vertragspartnerin steht der Nachweis offen, dass die tatsächlichen Kosten wesentlich niedriger sind als die vereinbarte Pauschale.
(5) Der Landesverband kann die Teilnehmerin bei Verstößen gegen die Hausordnung ausschließen und den Vertragt in Fällen des § 314 BGB kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
- Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Kursleiterin, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebs durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
- Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Kursleiterin, Teilnehmerinnen oder Beschäftigten des Landesverbandes,
- Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
- Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art.
Statt einer Kündigung kann der Landesverband die Teilnehmerin auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen bzw. ein (un-)begrenztes Hausverbot aussprechen. Der Vergütungsanspruch des Landesverbandes wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
7. Kündigung, Stornierung und Widerruf durch die Vertragspartnerin
(1) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat die Vertragspartnerin den Landesverband auf den Mangel hinzuweisen und ihm innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann die Vertragspartnerin nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
(2) Die Vertragspartnerin kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen, Absatz 5 (2), unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartnerin unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Teilnehmerin wertlos ist.
(3) Soweit im Anmeldeformular keine anderen Angaben festgelegt sind, ist die kostenfreie Stornierung einer Anmeldung durch die Vertragspartnerin bis 4 Wochen vor der Veranstaltung möglich. Bei Stornierungen bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn entstehen der Vertragspartnerin Bearbeitungsgebühren von 40,00 € zzgl. aller Kosten, die dem Landesverband durch Verbindlichkeiten gegenüber Dritten entstanden sind (z. B. Lizenzgebühren, Mieten, Honorare und anderes). Bei Stornierungen unter 2 Wochen bis Veranstaltungsbeginn fallen die Veranstaltungskosten in voller Höhe an, unabhängig von den Verhinderungsgründen.
(4) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht bleibt unberührt.
(5) Macht die Vertragspartnerin von einem ihr zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat sie bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien in einem Zustand, der eine weitere Veräußerung ermöglicht, zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden können. Die Vertragspartnerin trägt die Kosten der Rücksendung.
8. Datenschutz
Die Datenschutzbestimmungen des Landesverbandes der Volkshochschulen Sachsen-Anhalt e. V., abrufbar auf der Webseite www.vhs-st.de, sind bindend und müssen bei der Anmeldung zur Veranstaltung akzeptiert werden.
Werden zur Veranstaltungsanmeldung Anmeldeplattformen, wie z. B. eveeno oder ähnliche genutzt, gelten neben den Datenschutzbestimmungen des Verbands auch die Datenschutzrichtlinien der entsprechenden Plattformbetreiber.
9. Sonstiges
Es sind individuelle Sonderregelungen für bestimmte Veranstaltungen möglich und werden entsprechend kenntlich gemacht. Anregungen und Beschwerden können, unter info@vhs-st.de, an die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Landesverbandes gerichtet werden.
10. Technische Voraussetzungen bei Online-Angeboten
Die Teilnahme an digitalen Veranstaltungen erfolgt überwiegend über die Lernplattform vhs.cloud mit dem Konferenzraum BigBlueButton. Diese Plattform wird in Deutschland gehostet und vom Deutschen Volkshochschul-Verband e.V. betrieben. Alternativ kann die Plattform erwachsenenbildung-lsa.de zum Einsatzkommen, welche ebenfalls in Deutschland gehostet wird und vom Landesverband der Volkshochschulen Sachsen-Anhalt betrieben wird. Andere Plattformen wie edudip, ZOOM oder alfaview können ebenfalls verwendet werden. In jedem Fall gelten die Datenschutzrichtlinien der jeweiligen Plattformbetreiber. Die Zugangsdaten werden rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt.
Technische Mindestanforderungen für die Teilnahme:
· Ein internetfähiges Endgerät (PC, Tablet, Smartphone); eine Teilnahme mit einem PC oder Laptop wird empfohlen, um alle Funktionen optimal nutzen zu können.
· Eine stabile Internetverbindung (mindestens 6.000 DSL Leitung); die Bandbreite kann auf www.breitbandmessung.de/test überprüft werden.
· Lautsprecher, Webcam und Mikrofon; bei fehlender Webcam und Mikrofon können Fragen über den Chat gestellt werden.
· Ein aktueller Browser; die Verwendung der Browser Google Chrome oder MozillaFirefox wird empfohlen, unabhängig vom Betriebssystem (Windows/Apple/Linux).
11. Haftung und Schadenersatzansprüche
(1) Die An- und Abreise zu den Veranstaltungen sowie die Teilnahme daran erfolgen auf eigene Gefahr.
(2) Die Teilnahme an Veranstaltungen jeglicher Art, Kursen und Sprachprüfungen erfolgt auf freiwilliger Basis der Teilnehmerin und unterliegt der persönlichen Absicherung, Vorsicht und Selbstfürsorge.
(3) Der Landesverband übernimmt grundsätzlich keine Haftung bei Beschädigungen, Unglücksfällen, Verlust, Verspätungen, sonstigen Unregelmäßigkeiten oder Diebstahl an persönlichen Gegenständen, Kleidung oder Unterrichtsmaterialien der Teilnehmerin. Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin gegen den Landesverband sind ausgeschlossen, außer bei grober Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz.
(4) Der Ausschluss gemäß Ziffer (3) gilt ferner nicht, wenn der Landesverband schuldhaft Rechte der Vertragspartnerin oder der Teilnehmerin verletzt, die dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartnerin oder Teilnehmerin regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten). Ebenfalls gilt der Ausschluss nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(5) Die Teilnehmenden haften für die infolge ihres Verhaltens dem Landesverband zugefügten Schäden.
(6) Die jeweilige Hausordnung, in den vom Landesverband zur Durchführung der Veranstaltung genutzten Räumen und Gebäuden, ist zu beachten. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss aus der Veranstaltung führen, Absatz 6 Ziffer 5.
12. Umtausch
(1) Alle über den Landesverband direkt oder indirekt bezogenen Materialien sind vom Umtausch ausgeschlossen, sofern der Vertragspartner/Lieferant des Landesverbandes einen Umtausch ausgeschlossen hat.
(2) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt.
13. Schlussbestimmungen
(1) Das Recht, Gegenansprüche des Landesverbandes aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder vom Landesverband anerkannt worden ist.
(2) Ansprüche gegen den Landesverbandsind nicht abtretbar.
(3) Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Dem Landesverband ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet. Diese Erhebung erfolgt auf Anforderung von Behörden oder Lizenzgebern des Landesverbandes. Vertragspartnerin und Teilnehmerin können dem jederzeit widersprechen.
Stand 01/2024