Der Landesverband der Volkshochschulen Sachsen-Anhalt e. V. wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als Zentralstelle für Erstorientierungskurse in Sachsen-Anhalt benannt. Die Zentralstelle koordiniert während der Projektlaufzeit vom 01.07.2023 bis 31.12.2025 die Umsetzung des Kursangebotes auf Landesebene. Sie ist zuständig für die Beantragung, Auswahl, Koordination und Verwaltung der Erstorientierungskurse (EOK) und ist zentraler Ansprechpartner gegenüber dem BAMF, dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt und den EOK-Kursträgern.
Zu den Aufgaben der Zentralstelle gehören neben der Abwicklung von Antragstellung, Bewilligung und Weiterleitung der Fördermittel auch die Kontrolle des Monitorings der Kursdurchführung sowie die Verwendungsnachweisprüfung und Abrechnung der EOK-Projekte mit den Kursträgern. Darüber hinaus übernimmt die Zentralstelle die fachliche Betreuung und konzeptionelle Begleitung der Kursträger, die trägerübergreifende Öffentlichkeitsarbeit sowie die Vernetzung nach innen und außen.
Die EOK-Kursträger sind für die Organisation und Durchführung der Kurse im eigenen Tätigkeitsgebiet, die rechnerische Abwicklung der Förderung, das Monitoring der Kursdurchführung und die Akquise von Teilnehmenden zuständig.
Rechtsgrundlage für die Kursträgerauswahl, die Kursdurchführung und die Abrechnung sowie alle weiteren zu regelnden Inhalten sind die „Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Erstorientierung für Schutzsuchende und Zugewanderte“ vom 14.11.2022 des Bundesministeriums des Innern und Heimat (BMI) in ihrer Fassung vom 01.01.2023 sowie insbesondere die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P).